Hier findest Du die neuesten Entwicklungen rund um Ostseebad Wustrow:
Ich versuche hier mal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ereignisse im Ostseebad Wustrow zu geben. Für weitere Details schaue bitte auf meine Facebookseite: https://www.facebook.com/Ostseebad.Wustrow.info
Neuigkeiten im Jahr 2025
Das Textilgeschäft Camp David in der Strandstraße stellt seinen Betrieb ein.
Im Herbst 2025 haben die Bauarbeiten zum letzten Abschnitt der Neuen Straße begonnen.
Die neue Bushaltestelle mit langer Bustasche wird fertig gestellt.
Der Wustrower Kurwald wird im Mai offiziell eröffnet.
Das Textilkaufhaus "Jack un Büx" in der Strandstraße hat leider dauerhaft den Betrieb eingestellt.
Ein großer Sturm reißt Anfang Januar einen großen Teil der Düne weg.
Neuigkeiten im Jahr 2024
Der Wustrower Kurwald ist vorläufig fertiggestellt und kann betreten werden.
Die Bauarbeiten zur Verlegung der Bushaltestelle haben begonnen.
Es gab schon längere Zeit Pläne, die östliche Bushaltestelle in Richtung Ahrenshoop zu verlegen, da die Busse derzeit mangels Haltebucht direkt auf der Fahrbahn vor der Ampel halten, was regelmäßig zu Staus und gefährlichen Situationen führt. Die geplante Verlegung soll in Höhe des Rosengartens gegenüber dem Haus des Gastes erfolgen, da dort Platz für eine Haltebucht vorhanden ist.
Das Grundstück, auf dem der gerodete Windschutz am Norderfeld stand, wurde für die Neubepflanzung vorbereitet.
Das beliebte Café Reise Reise hat zum Herbst den Betrieb eingestellt.
Der neu gebaute Straßenabschnitt Neue Straße/Ecke Feldstraße bis Eck-Permin-Straße wurde fertig gestellt.
Der neu gebaute Straßenabschnitt Norderstraße wurde fertig gestellt.
Zahlreiche Grabsteine werden aus dem Fischländer-Friedhof wegen Mängeln der Standfestigkeit zwangsumgelegt.
Im Februar stürzt der große NVA Hauptbunker den Hang am Hohen Ufer hinab
Neuigkeiten im Jahr 2023
Ostseebad Wustrow, 28.3.2021
Auf dem Weg verlängerte Parkstraße zum Strand wurde mit schwerer Technik die Baumstubben gezogen und gleich gehäckselt. Verständlicherweise wurde dadurch nochmals das Pflaster stark in Mitleidenschaft gezogen und der Weg bleibt deshalb bis auf Weiteres gesperrt. In der nächsten Zeit wird der Weg erstmal behelfsmäßig instand gesetzt bis zur einer endgültigen Lösung im Zuge mit den Arbeiten für die zukünftige Strandpromenade.
Ostseebad Wustrow, 27.2.2021
Ostseebad Wustrow, 6.2.2021
"Der Weg ist versperrt..." - so lautet ein berühmtes Zitat aus dem Film "Herr der Ringe". So geht es jetzt vielen Einheimischen und Touristen, welche erstaunt auf das Flatterband schauen und den Warnhinweis lesen.
Der verlängerte Weg von der Parkstraße zum Strand ist mit sofortiger Wirkung für die Passage komplett gesperrt. Grund ist ein Gutachten vom Baumgutachter, welcher alle Bäume als stark umsturzgefährdet eingestuft hat. Der Weg war ohnehin durch starke Wurzelverwerfungen kaum noch passierbar. Nun können die Bäume gefällt und der komplette Weg saniert werden. Die Fällung soll einem Bericht der Ostseezeitung nach noch im Februar erfolgen.
Wie genau der Weg saniert werden soll, steht wohl noch nicht fest. Vermutlich erstmal provisorisch durch eine Aufschüttung. Später wäre hier eine Trennung von Rad- und Fußgängerweg sinnvoll. Allerdings ist der Raum begrenzt, wenn wieder auf beiden Seiten neue Bäume gepflanzt werden.
Wenn Du über neue Einträge informiert werden möchten, dann folge dieser Seite auf meiner Facebookpräsenz von ostseebad-wustrow.info.
- Details
- Geschrieben von: Gero Kurtz
- Kategorie: Service & Info
Es ist oft schwierig, unter den ganzen Dokumenten in den Ämtern die richtigen herauszufinden. Ich habe hier deshalb eine kleine Zusammenstellung mit Direktlinks zu wichtigen Dokumenten gemacht, welche Einheimische und Touristen interessieren könnten. Dazu einige wichtige Auszüge daraus.
Wichtig: Verordnungen usw. verändern sich ständig. Ich übernehme keine Gewährleistung hinsichtlich der Aktualität. Überprüfe im Zweifelsfall, ob es nicht eine neuere Verordnung usw. gibt! Den entsprechenden Link schreibe ich immer dafür als Quelle darunter.
Seebrückennutzungsordnung für Ostseebad Wustrow in der Fassung vom 21.11.2019
Diese regelt die Zuständigkeit und das Verhalten auf der Seebrücke in Ostseebad Wustrow.
Wichtigste Ver- und Gebote:
(1) Das Betreten der Seebrücke erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Das Abspringen von der Seebrücke sowie das Baden im unmittelbaren Bereich der Seebrücke sind nicht gestattet.
(3) Die an der Seebrücke angebrachten Rettungsmittel dürfen nicht unbefugt entfernt oder missbräuchlich genutzt werden.
(4) Es ist verboten, Gegenstände aller Art von der Seebrücke zu werfen. Der Müll/Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
(5) Das Füttern der Seevögel ist nicht gestattet.
(6) Das Befahren der Seebrücke mit Fahrzeugen aller Art sowie deren Mitnahme sind verboten; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Krankenfahrstühle.
(7) Hunde sind an der Leine zu führen. Die maximale Leinenlänge beträgt 1m. Durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind durch den Hundehalter unverzüglich zu entfernen.
zum Thema Angeln:
(1) Das Angeln ist ausschließlich auf dem Brückenkopf im Zeitraum 01.06. bis 30.09. in der Zeit von 22.00 -06.00 Uhr sowie im Zeitraum 01.10. bis 31.05. in der Zeit von 18.00 -08.00 Uhr gestattet.
Quelle: Amt Darß/Fischland - Bereich Ostseebad Wustrow
Strand- und Badeordnung der Gemeinde Ostseebad Wustrow vom 25.03.2021
Bekleidung am Strand § 6
(1) Der FKK-Strandbereich (Freikörperkultur) erstreckt sich von
- Strandübergang 1 bis Strandübergang 2 sowie
- Strandübergang 6 bis Strandübergang 19.
(2) In allen übrigen Strandbereichen ist das Tragen von Bekleidung für Personen ab 8 Jahren
vorgeschrieben.
(3) Die unter Abs. 1 und Abs. 2 genannten Strandbereiche sind entsprechend zu kennzeichnen, die
Kennzeichnung hat auf den Schildern an den Strandübergängen zu erfolgen.
Hinweis: Ich habe zum FKK in Ostseebad Wustrow mal eine Karte erstellt. Im Prinzip ist nur der unmittelbare Bereich rund um die Seebrücke Textilstrand, den Rest des Strandes kann jeder/jede anziehen oder ausziehen war er/sie möchte 😉
Strandburgen § 7
(1) Strandburgen dürfen nicht höher als 0,30 m und in ihrem obersten Durchmesser nicht
größer als 3,50 m sein. Ein Mindestabstand von 2,00 m vom seeseitigen Dünenfuß
(gekennzeichnet durch Drahtabsperrung) bzw. Steilufer ist unbedingt einzuhalten.
(2) Strandburgen dürfen nur aus Strandsand errichtet werden, der in einem Abstand von mehr als 2,00 m
vom Dünenfuß bzw. Steilufer abgegraben wurde.
(3) Strandburgen dürfen nicht aus Strandgut oder anderen Stoffen gebaut werden, die nicht
Bestandteile des Strandes sind.
Hunde im Strandgebiet § 13
(1) Der Aufenthalt mit Hunden ist in der Zeit vom 01.05 bis 31.10. nur in besonders gekennzeichneten
Strandabschnitten gestattet:
Strandübergang 8 bis Strandübergang 9 Anmerkung: Hundestrand
Anfang und Ende dieses Strandabschnittes sind mit entsprechenden Hinweisschildern
gekennzeichnet. Außerhalb dieses Strandabschnittes ist mit Rücksicht auf die anderen Strandgäste
der Aufenthalt mit Hunden untersagt. Der Zu- und Abgang zu bzw. von diesem Strandabschnitt hat
ausschließlich über die Strandübergänge 8 und 9 zu erfolgen.
(2) Außerhalb der unter (1) genannten Zeit kann der Strand zwischen den Strandübergängen 6 bis 19
zum Aufenthalt mit Hunden genutzt werden. In jedem Fall sind die Hunde an der Leine zu halten bzw.
zu führen.
(3) Die von Hunden verursachten Strandverunreinigungen sind von den Hundeführenden sofort zu
beseitigen.
Quelle: Amt Darß/Fischland - Bereich Ostseebad Wustrow
Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Darß/Fischland vom 11.08.2014
Regelt den öffentlichen Lebensbereich in den Gemeinden des Amtsbereiches für Einwohner und Touristen.
Lärmbekämpfung (§14)
(1) Zum besonderen Schutze des Kur- und Erholungsbetriebes in den amtsangehörigen Gemeinden sind in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr alle lärmverursachenden Tätigkeiten außerhalb geschlossener Gebäude und besonders in den öffentlichen Einrichtungen nach § 3 Abs. 2 untersagt. Die Mittagsruhe gilt an allen Samstagen des Jahres von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Eine ganztägige Ruhezeit gilt an allen Sonn- und Feiertagen des Jahres. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen gem. § 14 (4) und Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft.
Also ganzjährig gilt eine Mittagsruhe von 13 bis 14 Uhr (Samstags 13 bis 15 Uhr). Genannt werden vor allem solche Tätigkeiten wie "das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Rasenmähen, Trimmen und ähnliche Tätigkeiten."
Quelle: Amt Darß/Fischland - Bereich Ostseebad Wustrow
Satzung „Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ in Ostseebad Wustrow vom 28.10.2021
Statistisch gesehen sinkt die Einwohnerzahl von Ostseebad Wustrow bis zum Jahre 2115 auf Null (linearer Trend auf der Basis der letzten 10 Jahre). Auch wenn das nur eine Rechenspielerei ist, so ist der Abwärtstrend doch sehr ernst zu nehmen. Betrug die Einwohnerzahl von Wustrow Ende 1990 noch 1.506 Einwohner, so waren es Ende 2020 nur noch 1.049. Das ist ein Rückgang von 457 Einwohnern.
Noch schlechter sieht es bei der Einwohnerstruktur aus. Gab 1990 noch 408 Personen bis 20 Jahre, so waren es 2020 nur noch 98! Dafür steigt die Anzahl der Personen über 65 Jahre drastisch an. 1990 gab es nur 164 Einwohner über 65 Jahre, während es 2020 schon 399 waren. Dies entspricht einer Erhöhung des Anteils an den Gesamteinwohnern von 11 % im Jahre 1990 auf 38 % im Jahre 2020.
Für jüngere Einwohner ist der Ort meist viel zu teuer in Bezug auf die Wohnmöglichkeiten. Zudem gibt es nicht genügend Wohnraum. Die Grundstückspreise steigen ständig. Neue Eigentümer müssen sehr viel dafür bezahlen und haben zudem reichlich Geld in den Neu- oder Umbau investiert. Diese Investitionen lassen sich am besten über Ferienwohnungen wieder erwirtschaften, sodass in der Vergangenheit viel Wohnraum zu Ferienwohnungen umgewidmet wurde.
Um diese Entwicklung zu stoppen, hat die Gemeinde Ostseebad Wustrow die Satzung „Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ (Erhaltungssatzung) erlassen, welche am 15.11.21 in Kraft trat. Diese soll verhindern, dass Wohnraum unkontrolliert in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf der Genehmigung der Gemeinde Wustrow.
Die Satzung ist nicht so zu verstehen, dass jegliche neue Ferienwohnungen verhindert werden sollen, sondern sie sollen ein gesundes Verhältnis in Bezug auf den dauergenutzten Wohnungsbestand haben.
Es sollten „Mindestens die gleiche Anzahl dauergenutzter Wohnungen entstehen, wie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung in der baulichen Anlage vorhanden waren und das Dauerwohnen mindestens 50 % der Gesamtwohnfläche der baulichen Anlage umfasst.“
Wollen wir hoffen, dass es gelingt in naher Zukunft den Rückgang der Wohnbevölkerung in Ostseebad Wustrow zu stoppen. Vermutlich werden auch die Immobilienpreise sinken oder zumindest nicht mehr ganz so schnell steigen.
Die Satzung und die Begründung derer sind hier einsehbar.
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Wustrow vom 19.12.24
Von einem Ostseeort wie Wustrow mit großem Urlauberverkehr erwartet man natürlich, dass es dort auch entsprechend sauber aussieht. Wer was auf öffentlichem Grund zu reinigen hat, das regelt die Straßenreinigungssatzung. Hier kommt es aber leider oft zu Missverständnissen. Viele glauben, alles was öffentliche Straße und Gehweg ist, muss der Ort sauber machen. Aber dies gilt nur für große Straßen. Für kleine Straßen, Geh- und Radwege usw. ist der Anlieger bis zur Mitte der Straße selbst verantwortlich. Also heruntergefallenes Laub und Äste, Hundehaufen, Pferdekot, Unkraut, Unrat entfernen, Rasen mähen und natürlich im Winter die Schneebeseitigung bzw. das Streuen.
Wer nun denkt: "Hab ich ein Glück - der Geh- bzw. Radweg verläuft auf der gegenüberliegenden Straßenseite" hat leider Pech. Jeweils zum Jahresende wechselt die Verantwortung. Verläuft der Gehweg auf einer kleinen Straße, also nur auf einer Seite und der direkte Anlieger hat im Frühling, Sommer, Herbst fleißig sauber gemacht und im November/Dezember regelmäßig Schnee gefegt, kann am 31.12. alles in die Ecke werfen, denn ab dem 1.1 ist nun der gegenüberliegende Nachbar dran. 😉
Damit dies auch ordentlich geregelt ist, entscheidet die Jahreszahl, wer gerade dafür verantwortlich ist. Bei geraden Jahreszahlenendziffern muss derjenige den Weg pflegen, der genau am Weg sein Grundstück hat und bei ungeraden Jahreszahlen derjenige gegenüber dem Weg.
- 2023 Grundstücksbesitzer gegenüber
- 2024 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
- 2025 Grundstücksbesitzer gegenüber
- 2026 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
- 2027 Grundstücksbesitzer gegenüber
- 2028 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
- 2029 Grundstücksbesitzer gegenüber
- 2030 Grundstücksbesitzer auf dessen Seite der Weg liegt
Ansonsten werden die Straßen nach Reinigungsklasse I und II eingeteilt. Bei Straßen der Reinigungsklasse I erfolgt die Reinigung und der Winterdienst durch die Gemeinde und bei Straßen der Reinigungsklasse II erfolgt die Reinigung (außer Winterdienst) durch die Anlieger.
Zur Reinigungsklasse II gehören Reinigung durch die Anlieger, Winterdienst durch die Gemeinde:
- Barnstorf
- Bergstraße
- Birkenweg
- Eck-Permin-Straße
- Friedhofsweg
- Herrmann-Löhn-Weg
- Karl-Marx-Straße (unbefestigter Teil)
- Neue Straße (unbefestigter Teil)
- Peter-Voß-Weg
- Sackgasse
- Schmiedestraße
- Schulweg
Zur genauen Feststellung der Reinigungspflichten bitte die Straßenreinigungssatzung genau durchlesen. Wird der Reinigung nicht nachgekommen, können Bußgelder bis in einer Höhe von 1.250 € verhängt werden.
Hier kannst Du die Satzung herunterladen: Straßenreinigungssatzung vom 19.12.2024
Für die Reinigung müssen übrigens auch Gebühren entrichtet werden. Die Höhe findest Du in der Gebührensatzung für die Straßenreinigung.
Hier kannst Du die Gebührensatzung herunterladen: Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ostseebad Wustrow vom 16.12.24
Gestaltungssatzung der Gemeinde Ostseebad Wustrow vom 04.12.2025:
Die Gestaltungssatzung in der Gemeinde Ostseebad Wustrow dient dazu, die äußere Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Ziel ist es, ein einheitliches und harmonisches Ortsbild zu schaffen und die charakteristischen Merkmale des Gebiets zu erhalten oder zu entwickeln.
Es kann also nicht jeder so bauen und umgestalten, wie er möchte, sondern man muss sich an die Regeln der Gestaltungssatzung halten. Die Gestaltungssatzung gilt innerhalb eines bestimmten Gebiets. Hier kannst Du sehen, ob Dein Haus oder Grundstück unter die Gestaltungssatzung fällt.
Anlage zur Gestaltungssatzung Ostseebad Wustrow
Dabei gelten verschiedene Vorgaben für die einzelnen Haustypen, welche da sind:
- Schifferhaus
- Hochdielenhaus
- Kapitänshaus
- Katen
- Drempelhaus
- Sonstige
Verboten beim Schifferhaus/Kapitänshaus sind zum Beispiel "Dacheindeckungen mit hochglänzender, reflektierender Oberfläche". Genaueres kannst Du hier nachlesen:
Gestaltungssatzung der Gemeinde Ostseebad Wustrow Quelle: Amt Darß/Fischland
- Details
- Geschrieben von: Gero Kurtz
- Kategorie: Service & Info
